Händlerschild und Kollektiv-Fahrzeugausweis: Voraussetzungen und Ämter
Aktualisiert am 1. November 2026 · Carlusion
Mit dem Händlerschild bewegt eine Garage Fahrzeuge ohne eigene Zulassung: zur Probefahrt, zur Überführung, zur Prüfung. Rechtlich ist es ein Kollektiv-Fahrzeugausweis in Verbindung mit Händlerschildern. Dieser Ratgeber fasst die Bundesregeln zusammen und verlinkt die zuständigen Seiten aller 26 Kantone.
Was ist ein Kollektiv-Fahrzeugausweis?
Ein normaler Fahrzeugausweis gehört zu genau einem Fahrzeug. Der Kollektiv-Fahrzeugausweis gehört zum Betrieb: Er berechtigt, die darin genannten Händlerschilder an wechselnden Fahrzeugen anzubringen. Die Grundlage steht in der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV, SR 741.31), Art. 22 bis 26 und Anhang 4. Händlerschilder sind mit dem Buchstaben U gekennzeichnet, wie etwa das Strassenverkehrsamt Zug festhält; im Garagenalltag spricht man deshalb vom U-Schild.
Abgegeben werden Kollektiv-Fahrzeugausweise unter anderem für Motorwagen, Motorräder, Kleinmotorräder, land- und forstwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitsmotorfahrzeuge und Anhänger (Art. 22 VVV). Ein Händlerschild für Motorwagen darf an allen mehrspurigen Motorfahrzeugen verwendet werden, die keine Motorräder sind.
Wer ein Händlerschild erhält
Nach Art. 23 VVV erhalten Betriebe einen Kollektiv-Fahrzeugausweis, wenn sie die Voraussetzungen in Anhang 4 erfüllen und zusätzlich:
- über die für ihre Betriebsart erforderlichen Bewilligungen verfügen,
- Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Ausweises bieten und
- als Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes die Versicherung nach Art. 71 Abs. 2 SVG abgeschlossen haben.
Anhang 4 legt Mindestwerte je Betriebsart fest. Ein Fahrzeughandel braucht zum Beispiel einen Verkauf von mindestens 40 leichten Motorwagen pro Jahr; je weitere 40 verkaufte leichte Motorwagen gibt es einen weiteren Ausweis. Eine Reparaturwerkstatt für leichte Motorwagen braucht entgeltliche Reparaturen, die Probe- oder Überführungsfahrten nötig machen, an mindestens 50 Fahrzeugen pro Jahr, dazu einen Reparaturraum für mindestens zwei Fahrzeuge, Abstellplatz für mindestens fünf weitere und ein Büro mit Telefon. Die kantonale Behörde kann ausnahmsweise zugunsten des Betriebs abweichen, wenn die Gesamtbeurteilung stimmt.
Die Kantone konkretisieren das. Appenzell Ausserrhoden und Thurgau geben zum Beispiel keine Händlerschilder an Betriebe ab, die nur als Neben- oder Zusatzerwerb geführt werden. Bern verlangt eigene Räume, die Sie tagsüber jederzeit selbst nutzen können; eine reine Zusammenarbeit mit einer anderen Garage genügt nicht. St. Gallen verlangt eine verantwortliche Fachperson mit Fähigkeitszeugnis und Branchenerfahrung.
Wofür Händlerschilder verwendet werden dürfen
Händlerschilder dürfen an geprüften und nicht geprüften Fahrzeugen angebracht werden, sofern diese betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. Ausnahme: Fahrten, die zur Feststellung eines Mangels oder zur Kontrolle seiner Behebung nötig sind. Art. 24 VVV nennt folgende Zwecke:
- Fahrten für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
- Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit Handel, Reparaturen oder Umbauten
- Erproben neuer Fahrzeuge durch Hersteller und Importeure
- Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
- die amtliche Fahrzeugprüfung und die Fahrt dorthin
- alle weiteren unentgeltlichen Fahrten, sofern sich höchstens neun Personen inklusive Fahrer im oder auf dem Fahrzeug befinden
Der Inhaber haftet wie ein Halter
Der Inhaber des Kollektiv-Fahrzeugausweises ist laut Art. 24 VVV wie ein Halter für den betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. Prüfen Sie Licht, Bremsen und Reifen deshalb auch vor einer kurzen Überführung.
Wer mit dem Händlerschild fahren darf
Grundsätzlich muss eine der folgenden Personen das Fahrzeug führen oder den Führer begleiten (Art. 25 VVV): Inhaber oder Angestellte des Betriebs sowie Familienangehörige der Betriebsinhaber oder Betriebsleiter, die mit ihnen im gleichen Haushalt leben. Liegt eine Überführung im Interesse des Betriebs, dürfen weitere beauftragte Personen das Fahrzeug selbst führen.
Kaufinteressenten dürfen Fahrzeuge mit Händlerschildern auch allein fahren, wenn diese betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. Für diese unbegleiteten Fahrten muss der Inhaber ein Verzeichnis führen, es zwei Jahre aufbewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen zeigen (Art. 25 VVV). Halten Sie dafür mindestens Datum, Fahrzeug und Person fest; welche Angaben Ihr Kanton zusätzlich erwartet, steht in den Auflagen des Amts.
Wer den Ausweis missbräuchlich verwendet oder das duldet, riskiert den Entzug: Art. 23a VVV nennt als Beispiele fehlende Aufsicht oder das Inverkehrsetzen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs.
So läuft der Antrag ab
Zuständig ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem Ihr Betrieb tätig ist. Die Abläufe unterscheiden sich, die Bausteine sind ähnlich:
- Gesuchsformular des Amts ausfüllen (z. B. Luzern: Formular Nr. 75; Wallis: «Antrag um Händlerschilder»).
- Versicherungsnachweis der Betriebshaftpflicht beilegen – Appenzell Ausserrhoden verlangt die «graue Versicherungskarte» im Original.
- Betriebsbesichtigung oder Vorabklärung durch das Amt, je nach Kanton gebührenpflichtig.
- Entscheid und Abgabe von Kollektiv-Fahrzeugausweis und Schildern.
Gebühren haben wir nur aufgenommen, wo sie auf der Amtsseite stehen: Aargau Fr. 400.- für die Bewilligung inklusive Betriebsbesichtigung, Appenzell Ausserrhoden CHF 200.00 Pauschale, Bern CHF 100.- für die Vorabklärung, Thurgau Fr. 240 für die Erstabklärung inklusive Betriebskontrolle. In Zürich gibt es für Mitglieder des AGVS und Anwender eines Werkstattkonzepts einen vereinfachten Prozess.
Die Ämter aller 26 Kantone
Aargau (AG)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Gebühr Bewilligung inkl. Betriebsbesichtigung: Fr. 400.-; Motorfahrzeughaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung nötig.
Appenzell Innerrhoden (AI)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Appenzell Ausserrhoden (AR)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Mindestens eine Fachperson zu 100 % tagsüber; keine Händlerschilder für Neben- oder Hobbybetriebe; Pauschale CHF 200.00 für Abklärung und Betriebsbesichtigung.
Bern (BE)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Eigene Räume nötig, reine Zusammenarbeit mit einer anderen Garage genügt nicht; Vorabklärung CHF 100.-.
Basel-Landschaft (BL)
- Amt
- Motorfahrzeugkontrolle
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (nicht automatisch prüfbar)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Basel-Stadt (BS)
- Amt
- Motorfahrzeugkontrolle (MFK), Kantonspolizei Basel-Stadt
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Freiburg (FR)
- Amt
- Office de la circulation et de la navigation (OCN) / Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Für Händler, Garagen, Werkstätten und Unternehmen mit mindestens 30 Fahrzeugen.
Genf (GE)
- Amt
- Office cantonal des véhicules (OCV)
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Glarus (GL)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Entzug bei missbräuchlicher Verwendung.
Graubünden (GR)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Für Betriebe, die gewerbsmässig mit Fahrzeugen zu tun haben.
Jura (JU)
- Amt
- Office des véhicules (OVJ)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Schriftliches, begründetes Gesuch; Besichtigung der Räume vor dem Entscheid.
Luzern (LU)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Voraussetzungen nach Art. 23 VVV; Gesuch mit Formular Nr. 75.
Neuenburg (NE)
- Amt
- Service cantonal des automobiles et de la navigation (SCAN)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Für Händler, Garagen, Werkstätten und Unternehmen mit mindestens 30 Fahrzeugen.
Nidwalden (NW)
- Amt
- Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Voraussetzungen nach Art. 23 VVV; Gesuchsformular und Richtlinien als PDF (gemeinsames Amt OW/NW).
Obwalden (OW)
- Amt
- Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Gemeinsames Amt mit Nidwalden (VSZ).
St. Gallen (SG)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Verantwortliche Fachperson mit Fähigkeitszeugnis und Branchenerfahrung.
Schaffhausen (SH)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Solothurn (SO)
- Amt
- Motorfahrzeugkontrolle
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Gesuch und Mindestanforderungen als PDF zum Download.
Schwyz (SZ)
- Amt
- Verkehrsamt
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Thurgau (TG)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Erstabklärung inkl. Betriebskontrolle Fr. 240; keine Händlerschilder für Neben- oder Zusatzerwerb.
Tessin (TI)
- Amt
- Sezione della circolazione
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Uri (UR)
- Amt
- Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Waadt (VD)
- Amt
- Service des automobiles et de la navigation (SAN)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Nur mit vollständigem Dossier; Zuteilung bedingt und periodisch überprüft.
Wallis (VS)
- Amt
- Service de la circulation routière et de la navigation (SCN)
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Antrag mit Formular «Antrag um Händlerschilder».
Zug (ZG)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Kurzer Abschnitt auf der Kontrollschilder-Seite.
Zürich (ZH)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Händlerschild
- Hinweis laut Amtsseite
- Antrag über die Händlerschilder-Plattform; vereinfachter Prozess für AGVS-Mitglieder und Werkstattkonzept-Anwender; Standortbewilligung nötig.
Händlerschilder im Betriebsalltag
Probefahrten, Überführungen und Fahrten zur Prüfung hängen am Fahrzeugbestand. In Carlusion sehen Sie pro Fahrzeug Status, MFK-Datum und Unterlagen an einem Ort. Wie Sie Prüftermine für Kundenfahrzeuge planen, beschreibt der Ratgeber MFK-Termin für Garagen. Kurzdefinitionen finden Sie im Glossar unter Kollektivschild und Halterhaftpflicht. Alle Funktionen stehen unter Funktionen, die Tarife unter Preise.
Diese Seite fasst Bundesrecht und Angaben der Ämter zusammen und ist keine Rechtsberatung. Massgebend sind der Gesetzestext und die Auflagen Ihres Strassenverkehrsamts.
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Quellen
- 1. Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), SR 741.31, Art. 22–26 und Anhang 4 (Stand 1. Januar 2026) (abgerufen am 1. November 2026)
