MFK-Termin für Garagen: Prüfintervalle, Online-Dispo und Ämter
Aktualisiert am 1. November 2026 · Carlusion
Ob Occasion vor dem Verkauf oder Kundenfahrzeug nach dem Service: Viele Garagen führen jede Woche Fahrzeuge zur Motorfahrzeugkontrolle. Die meisten Kantone bieten dafür eine eigene Online-Terminbuchung für Garagen an. Hier finden Sie die Bundesregeln zu den Intervallen und die Seiten aller 26 Strassenverkehrsämter.
Wer die MFK aufbietet und was geprüft wird
Die periodische Nachprüfung, im Alltag MFK genannt, regelt Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41). Die Zulassungsbehörde, also das kantonale Strassenverkehrsamt, bietet die Halterinnen und Halter zur Nachprüfung auf. Geprüft werden:
- Identifikation des Fahrzeugs
- Bremsanlagen und Lenkvorrichtung
- Sichtverhältnisse, Beleuchtung und elektrische Anlage
- Fahrgestell, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- übrige Ein- und Vorrichtungen sowie das Emissionsverhalten
Prüfintervalle für Personenwagen und Lieferwagen
Die Intervalle hängen von der Fahrzeugart ab. Für die beiden Kategorien, die in den meisten Garagen dominieren, gilt nach Art. 33 Abs. 2 VTS (Stand 1. Oktober 2026):
Personenwagen, Motorräder
- Erste Prüfung
- 5 Jahre nach 1. Inverkehrsetzung, spätestens nach 6 Jahren
- Zweite Prüfung
- nach 3 Jahren
- Danach
- alle 2 Jahre
Lieferwagen, Kleinbusse, Wohnmotorwagen
- Erste Prüfung
- 4 Jahre nach 1. Inverkehrsetzung
- Zweite Prüfung
- nach 3 Jahren
- Danach
- alle 2 Jahre
Für den Verkauf heisst das: Bei einer Occasion lohnt der Blick auf das Datum der letzten Prüfung im Fahrzeugausweis. Steht die nächste MFK bald an, ist «MFK vor Übergabe» ein starkes Verkaufsargument – oder ein Kostenpunkt, den Sie in der Fahrzeugkalkulation einplanen.
Online-Terminbuchung für Garagen
Privatpersonen erhalten ein Aufgebot mit Termin. Garagen buchen und verwalten in vielen Kantonen selbst – meist über eine Plattform mit eigenem Zugang, oft «iDispo», «Internet-Dispo» oder «Terminplaner» genannt. Auf den Amtsseiten haben wir unter anderem gefunden:
- Aargau: Online-Fahrzeugdisposition für Garagen, die Nutzung ist kostenlos.
- Bern: Garagisten mit Händlerschildern haben erweiterte Berechtigungen beim Verwalten von Prüfterminen.
- Luzern, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Glarus, Freiburg: eigene Zugänge für Garagen zur Terminverwaltung.
- Zürich: Konto für den Terminplaner des Fahrzeuggewerbes online beantragen.
- Tessin: Portal ePartner für Garagen und Unternehmen mit grossen Flotten.
- Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf: Online-Termine für Garagen («iDispo», «garagistes», «garage abonnés»).
Der Zugang ist meist an einen Antrag gebunden, und einige Kantone beschränken ihn auf Garagen im eigenen Kanton – Glarus etwa bietet ausserkantonalen Garagen den Zugang nur auf Anfrage an. Die genauen Bedingungen stehen auf der Seite Ihres Amts in der Tabelle unten.
Fahrt zur Prüfung mit Händlerschild
Für die Fahrt zur amtlichen Fahrzeugprüfung und für die Prüfung selbst dürfen Händlerschilder verwendet werden (Art. 24 VVV). Das ist praktisch bei Occasionen ohne eigene Zulassung oder nach einer Reparatur. Neuenburg bietet im Garagenportal ausdrücklich Termine «en plaques U» an. Voraussetzungen und Regeln zum U-Schild erklärt der Ratgeber Händlerschild und Kollektiv-Fahrzeugausweis.
Vorbereitung: was Ämter ausdrücklich verlangen
Die meisten Hinweise auf den Amtsseiten betreffen die Organisation. Einige Beispiele, so wie sie dort stehen:
- Appenzell Innerrhoden: Bei sichtlich unvorbereiteten Fahrzeugen wird die Prüfung abgebrochen und ein neuer Termin zugeteilt.
- Wallis: Die Stammnummer des vorgeführten Fahrzeugs muss die Garage spätestens am Vortag um 12.00 Uhr erfassen.
- Solothurn: Die erste Verschiebung des Prüftermins ist gebührenfrei, ab der zweiten wird eine Gebühr von CHF 50 erhoben.
- Basel-Stadt: Die Prüfstation beider Basel liegt in Münchenstein; Terminverschiebungen für Personenwagen und Motorräder laufen über mfpdispo.ch.
Bewährt hat sich eine interne Checkliste vor jedem Termin: Fahrzeugausweis und Aufgebot bereit, Beleuchtung, Reifen und Bremsen kontrolliert, Mängel aus der letzten Prüfung behoben. So vermeiden Sie Nachprüfungen, die Zeit auf der Prüfstelle und am Arbeitsplatz kosten.
Termine im Betrieb planen
Wer regelmässig Fahrzeuge vorführt, profitiert von festen Abläufen. Bündeln Sie Prüfungen wenn möglich auf wenige Tage, damit eine Person mehrere Fahrzeuge nacheinander zur Prüfstelle bringt. Halten Sie pro Fahrzeug fest, wann der Termin ist, wer ihn wahrnimmt und ob das Fahrzeug mit Händlerschild oder eigener Zulassung fährt. Nach der Prüfung gehören Prüfbericht und allfällige Mängelliste zur Fahrzeugakte – bei einem späteren Verkauf beantworten Sie so Fragen zur letzten MFK ohne Suchen. Bei Kundenfahrzeugen lohnt es sich, das Aufgebot gleich beim Service-Termin anzusprechen: Viele Halterinnen und Halter geben die Vorführung gern an die Garage ab.
Die Prüfstellen aller 26 Kantone
Aargau (AG)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Online-Fahrzeugdisposition (iDispo) für Garagen, kostenlos.
Appenzell Innerrhoden (AI)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Allgemeine Seite; unvorbereitete Fahrzeuge werden nicht geprüft.
Appenzell Ausserrhoden (AR)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Online-Dispo für Prüftermine.
Bern (BE)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Garagen mit Händlerschildern verwalten Prüftermine online mit erweiterten Rechten.
Basel-Landschaft (BL)
- Amt
- Motorfahrzeugkontrolle
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (nicht automatisch prüfbar)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Basel-Stadt (BS)
- Amt
- Motorfahrzeugkontrolle (MFK), Kantonspolizei Basel-Stadt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Prüfstation beider Basel in Münchenstein; Terminverschiebung über mfpdispo.ch.
Freiburg (FR)
- Amt
- Office de la circulation et de la navigation (OCN) / Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Garagisten verwalten Prüftermine online mit Benutzerkonto.
Genf (GE)
- Amt
- Office cantonal des véhicules (OCV)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Zugang «Garage (abonnés)» für Genfer Garagen.
Glarus (GL)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Internet-Dispo für Glarner Garagen (ausserkantonal auf Anfrage).
Graubünden (GR)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Allgemeine Seite mit Zugang «Termine verwalten Garagen/Partner».
Jura (JU)
- Amt
- Office des véhicules (OVJ)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Allgemeine Seite zur Fahrzeugprüfung.
Luzern (LU)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- iDispo für Fahrzeugprüfungen.
Neuenburg (NE)
- Amt
- Service cantonal des automobiles et de la navigation (SCAN)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Garagisten buchen Termine über den Guichet unique, auch mit U-Schildern.
Nidwalden (NW)
- Amt
- Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Dispo Fahrzeugprüfungen für Garagen (gemeinsames Amt OW/NW).
Obwalden (OW)
- Amt
- Verkehrssicherheitszentrum Obwalden/Nidwalden (VSZ)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Dispo Fahrzeugprüfungen für Garagen (gemeinsames Amt OW/NW).
St. Gallen (SG)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Garagen buchen und verwalten Termine selbst (I-Dispo).
Schaffhausen (SH)
- Amt
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
- Offizielle Seite
- Startseite des Amts (keine Unterseite gefunden)
- Hinweis laut Amtsseite
- –
Solothurn (SO)
- Amt
- Motorfahrzeugkontrolle
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Online-Dispo nur für Garagen; erste Terminverschiebung gratis, ab der zweiten CHF 50.
Schwyz (SZ)
- Amt
- Verkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Vorführung auch durch eine Garage möglich; Web-Dispo für Garagen verlinkt.
Thurgau (TG)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Garagen buchen und verwalten eigene Prüftermine online (Thurgauer Garagen).
Tessin (TI)
- Amt
- Sezione della circolazione
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Portal ePartner für Garagen und Flotten.
Uri (UR)
- Amt
- Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Online-Dienste mit «Fahrzeugprüftermine für Garagenbetriebe».
Waadt (VD)
- Amt
- Service des automobiles et de la navigation (SAN)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- iDispo: Garagen verwalten Expertise-Termine ihrer Kunden.
Wallis (VS)
- Amt
- Service de la circulation routière et de la navigation (SCN)
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Garagen verwalten Expertise-Termine online; Stammnummer bis Vortag 12 Uhr erfassen (Seite auf Französisch).
Zug (ZG)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Allgemeine Seite; berechtigte Garagen übermitteln Reparaturbestätigungen elektronisch.
Zürich (ZH)
- Amt
- Strassenverkehrsamt
- Offizielle Seite
- Seite Fahrzeugprüfung
- Hinweis laut Amtsseite
- Konto für den Terminplaner des Fahrzeuggewerbes beantragen.
MFK im Verkauf und im Service nutzen
Im Kaufvertrag halten Sie fest, ob die MFK vor der Übergabe im Preis inbegriffen ist; die Vorlage Kaufvertrag hat dafür ein eigenes Feld. Wie aus fälligen Prüfungen Werkstattaufträge werden, beschreibt der Beitrag MFK-Reminder für Folgegeschäft. Die Grundbegriffe stehen im Glossar unter MFK.
Carlusion zeigt in der MFK-Übersicht, welche Fahrzeuge in Ihrem Bestand bald zur Prüfung müssen. Mehr dazu unter Funktionen; die Tarife finden Sie unter Preise. Diese Seite fasst Bundesrecht und Angaben der Ämter zusammen; massgebend sind der Verordnungstext und die Vorgaben Ihres Strassenverkehrsamts.
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Quellen
- 1. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41, Art. 33 (Stand 1. Oktober 2026) (abgerufen am 1. November 2026)
- 2. Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), SR 741.31, Art. 24 (Stand 1. Januar 2026) (abgerufen am 1. November 2026)
