Kaufvertrag Auto für Händler: Vorlagen für Verkauf, Ankauf und Kommission
Aktualisiert am 1. November 2026 · Carlusion
Drei Vertragsmuster für den Garagenalltag zum Ausdrucken und Ausfüllen: Verkauf einer Occasion, Ankauf eines Fahrzeugs von Privat und Verkauf in Kommission. Die Klauseln stammen aus der Vertragsbibliothek von Carlusion. Sie sind ein Muster, keine Rechtsberatung – lassen Sie die Vorlage vor dem Einsatz im Einzelfall prüfen.
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Kaufvertrag Occasion (Verkauf durch die Garage) PDF
3 Seiten · Parteien, Fahrzeug, Preis, Eintausch, Garantie, 10 Vertragsbedingungen
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Ankaufvertrag (Garage kauft von Kundin oder Kunde) PDF
2 Seiten · Zusicherungen, Restschuld, Zahlungsweg, MWST-Status des Verkäufers
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Kommissionsvertrag (Verkauf auf fremde Rechnung) PDF
2 Seiten · Mindestpreis, Provision, Versicherung, Laufzeit und Rücknahme
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Welche Vorlage für welchen Fall?
Kaufvertrag Occasion
- Wer verkauft an wen
- Garage → Kundin oder Kunde
- Typischer Fall
- Verkauf ab Platz, mit oder ohne Eintausch
Ankaufvertrag
- Wer verkauft an wen
- Kundin oder Kunde → Garage
- Typischer Fall
- Ankauf von Privat, Ablösung einer Restschuld
Kommissionsvertrag
- Wer verkauft an wen
- Garage verkauft im eigenen Namen auf Rechnung des Einlieferers
- Typischer Fall
- Fahrzeug steht ohne Ankauf auf Ihrem Platz
Alle drei Muster sind gleich aufgebaut: Parteien, Fahrzeugdaten, Preis und Konditionen, dann die nummerierten Vertragsbedingungen, Bemerkungen und Unterschriften. Wo die Rechtslage zwei Fassungen verlangt – etwa Gewährleistung oder Gerichtsstand – stehen beide zum Ankreuzen im Vertrag. Streichen Sie die nicht gewählte Fassung.
Kaufvertrag Occasion: die wichtigsten Klauseln
Der Vertragsgegenstand ist die Occasion im Zustand bei Vertragsabschluss, wie sie besichtigt wurde. Als zugesichert gilt nur, was im Vertrag ausdrücklich als zugesichert steht; Angaben aus Inseraten sind keine Zusicherungen. Tragen Sie deshalb echte Zusicherungen, etwa zum Kilometerstand, in das vorgesehene Feld ein.
- Gewährleistung, Variante A: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR. Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen (Art. 201 OR). Die Vorlage legt für die Occasion eine Verjährung von einem Jahr ab Übergabe fest; gegenüber Konsumenten ist bei gebrauchten Sachen keine kürzere Frist zulässig (Art. 210 Abs. 4 OR).
- Gewährleistung, Variante B: Verkauf «wie besichtigt und Probe gefahren» unter Ausschluss der Gewährleistung (Art. 199 OR). Der Ausschluss gilt nie für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften und nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
- Garantie: Eine Händler- oder Drittgarantie gilt nur, wenn Sie sie ankreuzen und die Garantiebedingungen übergeben.
- Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung über. Gegenüber Dritten wirkt der Vorbehalt erst mit dem Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister (Art. 715 ZGB).
- Verzug des Käufers: Nachfrist von 10 Tagen (Art. 107 OR), danach Erfüllung, pauschaler Schadenersatz von 15 % oder Rücktritt.
- Gerichtsstand: Gegenüber Privatkunden kein im Voraus vereinbarter Gerichtsstand (Art. 32 ZPO), gegenüber Geschäftskunden der Sitz der Garage.
Mit Eintausch füllen Sie den Abschnitt «Eintausch» aus. Der Käufer sichert dann zu, dass das Eintauschfahrzeug ihm gehört und seine Angaben zu Kilometerstand, Unfällen und Mängeln stimmen; bis zur Übergabe trägt er die Gefahr. Ob eine MFK im Preis inbegriffen ist, kreuzen Sie unter «Kaufpreis & Konditionen» an.
Was ein Kaufvertrag inhaltlich braucht und welche Fehler in der Praxis vorkommen, erklärt der Beitrag Der OR-konforme Kaufvertrag für Occasionen. Die Kurzdefinition finden Sie im Glossar unter Kaufvertrag.
Ankaufvertrag: sauber einkaufen
Der Ankaufvertrag dreht die Rollen um: Die Kundin oder der Kunde verkauft, die Garage kauft. Der Verkäufer sichert zu, dass das Fahrzeug ihm gehört und frei von Rechten Dritter ist, soweit keine Restschuld angegeben ist. Kilometerstand und Unfallfreiheit sind nur zugesichert, wenn Sie sie ankreuzen. Eine Restschuld überweist die Garage direkt an die Leasing- oder Kreditgeberin und zieht sie vom Ankaufpreis ab; das Eigentum geht in diesem Fall mit der Ablösung über.
Für die Mehrwertsteuer halten Sie fest, ob der Verkäufer MWST-pflichtig ist. Bei Privatpersonen enthält der Ankaufpreis keine MWST. Ein vollständiger Ankaufbeleg mit Fahrgestellnummer, Preis, Datum und Adresse ist zugleich der Nachweis, den die ESTV für den Abzug fiktiver Vorsteuer verlangt. Mehr dazu im Ratgeber Margenbesteuerung im Autohandel.
Kommissionsvertrag: verkaufen ohne Ankauf
Beim Kommissionsvertrag (Art. 425 ff. OR) verkauft die Garage im eigenen Namen auf Rechnung des Einlieferers. Das Fahrzeug bleibt bis zum Verkauf dessen Eigentum. Unter dem vereinbarten Mindestpreis darf die Garage nur mit Zustimmung des Einlieferers verkaufen (Art. 428 OR). Die Provision ist nur bei erfolgreichem Verkauf geschuldet (Art. 432 OR); abgerechnet wird innert 10 Tagen nach Zahlungseingang.
Wichtig ist die Versicherungsfrage: Entweder versichert die Garage das Fahrzeug während der Kommission, oder es bleibt beim Einlieferer versichert. Die Vorlage enthält beide Fassungen. Reparaturen über CHF 300 erfolgen nur nach Rücksprache. Mehr zum Modell im Glossar unter Kommissionsvertrag.
Muster, keine Rechtsberatung
Die Vorlagen sind nach OR, ZGB und ZPO formuliert, ersetzen aber keine Prüfung durch eine Fachperson. Passen Sie sie an Ihren Betrieb an und lassen Sie sie im Einzelfall prüfen, vor allem bei Leasing, Finanzierung, Export oder Neuwagen.
So füllen Sie die Vorlagen aus
- Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugausweis übernehmen: Fahrgestellnummer, Stammnummer, erste Inverkehrsetzung.
- Kilometerstand am Fahrzeug ablesen und eintragen, bekannte Mängel konkret benennen.
- Bei Gewährleistung, Garantie, MFK und Gerichtsstand je genau eine Fassung ankreuzen.
- Besondere Abmachungen schriftlich unter «Bemerkungen» festhalten – mündliche Nebenabreden gelten nach der Vorlage nicht.
- Zwei Exemplare unterschreiben lassen und den unterzeichneten Vertrag ablegen; Vertragsunterlagen werden 10 Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR).
Vorlage oder Software?
Für einzelne Verträge reicht das PDF. Wer jede Woche mehrere Fahrzeuge verkauft, tippt dieselben Daten aber mehrfach ab: ins Inserat, in den Vertrag, in die Rechnung. In Carlusion entsteht der Kaufvertrag aus Fahrzeug- und Kundendaten, mit Eintausch, Ankauf, Kommission und Leasing, und der unterzeichnete Vertrag wird als Scan abgelegt. Eine Übersicht aller Funktionen finden Sie unter Funktionen, die Tarife unter Preise.
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Quellen
- 1. Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 197–210 und 425–432 (Stand 1. Januar 2026) (abgerufen am 1. November 2026)
